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Kindergartenjahr 16/17: ab November anmelden

Kreis Herford -

Das Aufnahmeverfahren für den Kindergartenbesuch 2016/2017 in einer Kindertageseinrichtung im Kreis Herford beginnt: Eltern, die ihr Kind ab August 2016 im Kindergarten betreuen lassen möchten, werden schon jetzt um die Anmeldung ihrer Kinder gebeten.

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung; dieser kann in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gleichberechtigt umgesetzt werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung; dies beinhaltet aber keine Garantie auf einen Platz in der Wunscheinrichtung. Eine Pflicht zum Kindergartenbesuch besteht nicht.

Eltern, die im nächsten Kindergartenjahr (Beginn: August 2016) einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Kreis Herford wünschen, werden gebeten, ihr Kind in der Zeit vom 2.-13. November 2015 in ihrer Wunscheinrichtung anzumelden.

Eltern haben dabei die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungszeiten je Woche: Vormittagsbetreuung (bis 25 Stunden), Vor- und Nachmittagsbetreuung (bis 35 Stunden), Blockzeit (verlängerter Vormittag bis 35 Stunden) oder die Ganztagsbetreuung (bis 45 Stunden). Allerdings können trotz Ausbau nicht alle Tageseinrichtungen im Kreis Herford sämtliche denkbaren Angebote bereitstellen.

Für die Kindertagesbetreuung werden Beiträge nach der Elternbeitragssatzung erhoben. Die jeweiligen Einkommensverhältnisse, die Betreuungszeiten und das Jahr der Einschulung werden dabei berücksichtigt. Das letzte Kindergartenjahr in einer Kindertageseinrichtung im Kreis Herford ist beitragsfrei. (Text: Petra Scholz - Kreis Herford)

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